Waffengesetz beim Erwerb gebrauchter Waffen

Nach dem deutschen Waffengesetz wird zwischen gebrauchten und neu aus der Produktion kommenden Waffen kein Unterschied gemacht. Auch gebrauchte Waffen kaufen darf nur der, der über eine entsprechende Waffenbesitzkarte dieser Kategorie verfügt und den Waffenschein beim Kauf nachweisen kann. Beim Kauf von privat wird häufig ein nicht so scharfes Auge des Gesetzes auf den Käufer gelegt. Dies sollte aber nicht zum voreiligen Kauf an Interessenten ohne Genehmigung verleiten, da sich nicht nur der Käufer ohne Erlaubnis, sondern auch der Verkäufer strafbar machen.

Vorsicht beim Kauf von privat 

Das deutsche Waffengesetz verfügt über eine sehr strenge Reglementierung, wer Waffen besitzen und demnach auch kaufen darf. So einfach wie in den USA, wo sich jeder im Waffenhandel ein Modell nach seinen Vorstellungen aussuchen kann, gestaltet sich der Handel in Deutschland nicht. Waffengeschäfte legen großen Wert auf die notwendigen Dokumente und Nachweise, ehe eine Waffe über den Tresen geht und dem Käufer zugänglich gemacht wird. Anders sieht es beim Verkauf von Privatpersonen aus, die häufig den Fokus auf das Geld, nicht aber auf den sicheren Verkauf legen. Der Schluss, das gebrauchte Waffen von jedermann gekauft und besessen werden dürfen, da es sich hier größtenteils um Sammlerstücke handele, ist verkehrt und schützt nicht vor einer empfindlichen Strafe beim Verstoß gegen das Waffengesetz.

Sicherheit beim Waffenkauf ist oberstes Gebot

Gerade gebrauchte Waffen sollten mit Sorgfalt überprüft werden. Damit Sie sich nicht als Sammler für eine Waffe von privat entscheiden, mit der vielleicht eine Straftat begangen oder die vom ehemaligen Besitzer ebenfalls illegal angeschafft wurde, können Sie sich vor dem Kauf absichern und die Waffe polizeilich überprüfen lassen. Auch beim Kauf von importierten Waffen sollte die Registrierung Aufschluss über den legalen Import geben. Verkäufer und Käufer haben gleichermaßen Sorgfalt zu tragen und einen Nachweis über ihre Legitimation laut Waffengesetz zu erbringen und nachvollziehbar offenlegen zu können.

Bild: © Gerd Altmann / PIXELIO

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