Ab September 2018: Anstieg der Kfz-Steuer für viele Neuwagen

Schlechte News für Autobesitzer: Ab September 2018 wird die Kfz-Steuer für Autos mit neuer Typengenehmigung neu berechnet. Das geltende Messverfahren für den Ausstoß an Kohlendioxid soll geändert werden – der deutsche Fiskus will damit Steuerverlusten in Millionenhöhe entgegenwirken.

Die Kraftfahrzeugsteuer wird oft teurer

Die Höhe der fälligen Kfz Steuer kann sich ab September 2018 deutlich erhöhen. Der Grund ist das neu eingesetzte Verfahren zum Kfz-Steuer berechnen: Der innerhalb der Europäischen Union geltende Normverbrauch wird nun im weltweit gebräuchlichen Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt.

Das WLTP Verfahren gilt als praxisnäher. Als Folge erhöht sich der gemessene Höchstverbrauch und somit auch der CO2-Ausstoß beinahe sämtlicher Neufahrzeuge – die Werte berechnen Experten um bis zu 15 bis 25 Prozent höher. Neben der Motorart, dem Hubraum und dem Datum der Erstzulassung ist die CO2-Emissionen der vierte ausschlaggebende Faktor zur Berechnung der Kfz Steuer.

Dabei wird auf den hubraumabhängigen Sockelbetrag eine CO2-Abgabe aufgeschlagen. Sie beträgt zwei Euro pro Gramm oberhalb des steuerfreien Grenzwerts von 95 g/km.

So sollen 2018 bis 2022 Mehreinnahmen von etwa 1,1 Milliarden Euro erzielt werden. Probehalber ergeben Kfz Steuer Rechner eine deutliche Mehrbelastung von Kleinwagen mit Benzinmotoren, wogegen SUV und große Limousinen mit Diesel in der Kfz Steuer Diesel mit moderaten Erhöhungen rechnen können.

Sonderausstattungen werden ebenfalls berücksichtigt, viele Ausstattungsmerkmale müssen von den Herstellern extra ausgewiesen werden. Weil Basismodelle wie unter NEFZ Bedingungen nicht mehr ausreichen, wird sich im Konfigurator ausstattungsabhängig sowohl der Preis als auch der EU-Verbrauch ändern. Das stellt die Fahrzeugproduzenten vor größere Herausforderungen, müssen doch die IT-Systeme angepasst und verfügbare Prüfkapazitäten deutlich ausgeweitet werden.

Abschließend steht die Neuregelung wohl erst am 07. Juli 2018 endgültig fest – bis dahin tappen internen Klimazielen verpflichtete Fuhrparkmanager bezüglich der WLTP-Verbräuche genauso im Dunkeln wie alle anderen Autofahrer. Dann gilt der neue Zyklus ab September für sämtliche neuen Fahrzeugmodelle, ein Jahr danach folgen alle Neuzulassungen.

Dagegen wird der CO2-Ausstoß alter Autos nicht angetastet – es kommt auch nicht zu Veränderungen der fälligen Kfz-Steuer.

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Bild: Bigstockphoto.com / AnnekaS

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