Geht es um das Thema Krankenversicherung, ist in diesem Zusammenhang häufig die Rede von einer Zweiklassenmedizin. In aller Regel wird dann das Modell der privaten Krankenversicherung als das attraktivere angesehen. Allerdings sind Zweifel daran, ob diese Sichtweise berechtigt ist, durchaus angebracht. So einfach, dass die gesetzliche Krankenversicherung gegenüber dem Privatmodell grundsätzlich schlechter abschneidet, verhält es sich nämlich nicht.
Bereits bei der Frage, wie es sich mit der Krankenversicherung für Ihre Familienmitglieder verhält, wird deutlich, dass die private Krankenversicherung keine kostenfreie Familienversicherung für Ehepartner und Kinder anbietet und deren Schutz durch eine Krankenversicherung mit erheblichen Zusatzkosten zu Buche schlägt.
Im Fall eines Wechsels keine Versicherungslücke
Wenn Sie als gesetzlich Versicherte(r), mit ihrer Krankenkasse unzufrieden sind, können Sie außerdem innerhalb dieses Kassensystems zu einem anderen Versicherer wechseln, ohne Wartezeiten oder gar eine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz befürchten zu müssen.
Gesetzliche Krankenkassen rechnen selbst ab
Ein weiterer Vorteil, den Sie als gesetzlich Versicherte(r) gegenüber Privatpatienten genießen, mag auf den ersten Blick vielleicht nicht ersichtlich sein, fällt aber doch ins Gewicht. Die Rede ist von der Honorarabrechnung für medizinische Leistungen. Diesen „Papierkrieg“ müssen Mitglieder einer privaten Versicherung nämlich zunächst einmal selbst erledigen.
Kassenpatienten hingegen brauchen sich damit überhaupt nicht herumzuschlagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die abzurechnenden Leistungen für Sie oder im Rahmen der Familienversicherung für Ihre Angehörigen erbracht wurden. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie nicht in Vorkasse treten und darauf warten, bis Sie das Geld von ihrer Kasse erstattet bekommen.
Kostenbremse durch Beitragsbemessungsgrenze
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Höhe der Beiträge nach dem Einkommen. Generell gilt, dass 15,5 % des Einkommens an die Krankenkasse entrichtet werden. Jedoch steigen die Beiträge nur bis zu einem gewissen Maß parallel zum Gehalt: Als Kostenbremse wirkt hierbei die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2012 bei 45.900,- €. Das entspricht einem Krankenkassenbeitrag von ungefähr 593,- € monatlich, welche paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen sind. Das bedeutet konkret: Selbst, wenn man mehr als diese 45.900,- € Jahresgehalt verdient, zahlt man trotzdem nicht mehr als 593,- € gemeinsam mit seinem Arbeitgeber in die Krankenversicherung ein. Eine solche Obergrenze gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht.
Freundliche Familienversicherung
Dann gibt da noch das Mutterschaftsgeld. Denn gesetzliche Kassen bieten nicht nur, sondern verstehen sich auch als Familienversicherung. Darum finanzieren sie zusammen mit den Arbeitgebern das Mutterschaftsgeld, das erwerbstätige Mütter über einen bestimmten Zeitraum vor und nach der Geburt ihres Nachwuchses erhalten.
Bevor Sie sich also eindeutig für ein bestimmtes Kassenmodell entscheiden, ist eine Prüfung, welche besser zu Ihren Lebensumständen passt, angeraten.