Diplomatenservice

Diplomaten genießen einen Sonderstatus in ihrem Aufenthaltsland. Nicht nur bei den zu zahlenden Steuern, sondern auch beim eigenen Automobil.

Einige Automobilhersteller und Autohändler bieten hohe Rabatte beim Kauf eines Neuwagen für Landesvertreter, den Berufskonsul, Honorarkonsul usw. an. Gerade bei neuen SUVs und Geländewagen japanischer, koreanischer und US-amerikanischer Hersteller ist die Ersparnis groß. Sei es für den privaten Gebrauch des Diplomaten, sei es ein Dienstfahrzeug für die Botschaft oder das Konsulat / Generalkonsulat selber.

Doch nicht nur beim Kauf eines Fahrzeuges im Inland genießen die Diplomaten und Landesvertretungen Vergünstigungen. Im Gegensatz zu „normalen“ Personen müssen sie bei der Einfuhr von Waren keine Zölle oder Steuern zahlen. Daher können auch Autos, die im Ausland erworben wurden, als Umzugsgut oder Übersiedlungsgut nach Hause zollfrei und steuerfrei importiert werden. Autos sind im Ausland häufig günstiger. Das einzige Problem besteht darin, dass die im Ausland erworbenen Fahrzeuge oft keine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr haben, sodass kleine Umbauten unternommen werden müssen, die so genannte Homologation. Außerdem sind diverse Gutachten, Abgasgutachten, Elektromagnetisches Verträglichkeitsgutachten und eine Vollabnahme beim TÜV unabdingbar.

Daher sollten Sie sich gut informieren und beraten lassen und falls Sie keine Lust und Zeit haben, sich um alle technischen und administrativen Arbeiten selber zu kümmern einen professionellen Importeur zu engagieren.

Dies macht auch Sinn, wenn das Auto aus dem Dienstland nach Hause transportiert werden muss. Hier bietet sich i.d.R. eine Containerverschiffung an. Vorher muss die Exportfreimachung im Abgangshafen erledigt werden. Auch an eine Transportversicherung sollte gedacht werden. Die Anmeldung zur Verzollung als Umzugsgut, die Verschiffung, Versicherung, inländischer Weitertransport, Homologation und Dokumentation wird daher meistens an professionellen Anbieter abgegeben.

Diplomaten genießen zwar selbst im Heimatland häufig das Privileg, Autos MwSt-frei erwerben zu können. Vielen ist hingegen nicht bekannt, dass zumindest alle nicht in der EU produzierte Fahrzeuge (z.B. Toyota, Lexus, Nissan, Mitsubishi, Honda, Mazda, Isuzu, Kia, Hyundai, Ford, Dodge, Jeep, u.v.m.) mit 10% EU-Zoll verzollt werden, bevor sie beim Händler in Deutschland (oder jedem anderen EU-Land) zu Kauf angeboten werden. Diese 10% Zoll erhalten auch Diplomaten nicht rückerstattet! Es sei denn, man erfüllt die Kriterien für Übersiedlungsgut. Dann kann nicht nur der Diplomat sondern jeder deutsche Heimkehrer zoll- und steuerfrei einführen.

Die Kriterien sind: Sie waren mindestens 12 Monate im Ausland und hatten Ihren Wohnsitz in z.B. Deutschland (das gilt auch für jedes andere EU-Land) abgemeldet. Außerdem haben Sie Ihr Auto mindestens 6 Monate im Ausland auf sich zugelassen. Sie belegen dies durch eine Arbeitgeberbescheinigung, eine Bescheinigung der Botschaft, Residentvisakopie und Kopie des ausländischen Fahrzeugscheins und der Wiederanmeldebescheinigung Ihres Einwohnermeldeamts in Deutschland.

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