Bildhafte Grüße hinterlassen

Ein beliebtes Hobby vieler Zeitgenossen ist es, so genannte Gästebuchbilder auf den Timelines und persönlichen Seiten ihrer Freunde zu hinterlassen. Diese oft lustigen, anrührigen oder einfach schönen, auch GB Pics genannten Bildchen können aber leider auch ganz erhebliche Fallstricke beinhalten.

Urheberrecht und Nutzungsrecht

Wer ein Bild erschafft – und zwar unabhängig davon, ob es gezeichnet wird, fotografiert oder digital am Bildschirm entsteht – bekommt allein durch den Akt der Schöpfung automatisch auch eine ganze Reihe Rechte darüber zu bestimmen, was mit diesem Bild passieren soll. Das Recht zu bestimmen, wo und in welcher Form das Bild veröffentlicht wird, wer es wofür nutzt (das so genannte Nutzungsrecht) und auch eine Enlohnung dafür zu erhalten, wenn jemand anders das Bild benutzt um damit einen Gewinn zu erzielen. Zum Beispiel bei der Verwendung in einer Werbeanzeige. Das kann einem unbedarften Nutzer leicht zum Verhängnis werden – denn selbst das bloße Verlinken eines Bildes kann, nach Ansicht einiger deutscher Gerichte, eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wenn die verwendete Social Media Platform den Link nicht als Text anzeigt sondern die Inhalte des Links direkt anzeigt.

Im Zweifel: Lieber auf Nummer sicher gehen

In Einzelfällen ist die aktuelle Rechtslage noch viel verzwickter und zum Teil nicht einmal eindeutig geklärt. Als Nutzer, der kein Interesse daran hat, knietief in juristischen Texten zu waten ist es daher oft einfacher, seine GB Bilder aus einer Quelle zu beziehen, die die Gästebuchbilder direkt für diesen Zweck anbietet und somit auch zur Nutzung freigibt. Für den Urheber gibt es verschiedene Möglichkeiten, Teile seiner Rechte an einem Bild bewusst an Andere abzugeben. Ob gegen ein Entgeld oder nicht, ist letztlich der Entscheidung des Urhebers überlassen. Als einfache und sichere Alternative zum mühseligen Anfragen nach einer Erlaubnis beim Urheber bieten sich auch diverse Plattformen an, welche umfangreiche Bibliotheken mit Bildern kostenfrei zur Verfügung stellen.

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