Wer eine schulische Ausbildung macht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Schüler-BAföG erhalten. Die Förderung ist grundsätzlich ein Zuschuss und muss normalerweise nicht zurückgezahlt werden. Ein Kredit kommt infrage, wenn trotz staatlicher Hilfen eine Finanzierungslücke bleibt.
Ob Schüler-BAföG möglich ist, hängt von der Schulart, der Anerkennung der Schule und oft auch vom Wohnort während der Ausbildung ab. Kläre diese Punkte und beantrage mögliche Zuschüsse früh. Danach lässt sich der Kreditbedarf einschätzen.
Schüler-BAföG oder BAB?
Bei einer schulischen Ausbildung ist Schüler-BAföG die wichtigste staatliche Option. Ob es infrage kommt, hängt vom Bildungsgang und teilweise davon ab, ob die Schülerin oder der Schüler bei den Eltern wohnt. Für manche Schularten gelten zusätzliche Voraussetzungen, etwa dass eine passende Ausbildungsstätte von zu Hause aus nicht erreichbar ist. Auch ein eigener Haushalt mit Ehe- oder Lebenspartner oder einem Kind kann eine Rolle spielen.
Eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert werden. BAB ist grundsätzlich nicht für schulische Ausbildungen gedacht. Wer unsicher ist, sollte die Ausbildungsart und die Anerkennung der Schule beim Amt für Ausbildungsförderung oder bei der Agentur für Arbeit klären lassen.
Schüler-BAföG beantragen
Die gesetzlich genannten Bedarfssätze für Schüler richten sich nach Schulart und Wohnsituation. Für bestimmte Berufsfachschulen und Fachschulklassen ohne vorausgesetzten Berufsabschluss gilt ein Bedarfssatz von 276 Euro im Monat; bei bestimmten Abend- und Fachoberschulklassen, für die ein Berufsabschluss vorausgesetzt wird, sind es 498 Euro. Für ausgewählte Schularten steigt der Bedarfssatz auf 666 Euro, wenn die Schülerin oder der Schüler nicht bei den Eltern wohnt. Bei bestimmten Abend- und Fachoberschulklassen mit Berufsabschluss als Voraussetzung beträgt er in dieser Wohnsituation 775 Euro.
Diese Beträge sind Bedarfssätze, keine garantierten Auszahlungen. Das Amt prüft den individuellen Anspruch. Dabei können unter anderem Einkommen und Vermögen angerechnet werden; auch die genauen Voraussetzungen des Bildungsgangs und die Wohnsituation zählen. Erst nach Prüfung des Antrags steht fest, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wird.
Schüler-BAföG wird grundsätzlich als Zuschuss geleistet. Es ist damit in der Regel günstiger als ein Kredit, weil keine planmäßige Rückzahlung anfällt. Zu Unrecht erhaltene Beträge oder Zahlungen unter Rückforderungsvorbehalt können allerdings zurückverlangt werden.
Der Antrag geht an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Die Förderung beginnt frühestens in dem Monat, in dem das Amt den Antrag erhält. Reicht den Antrag deshalb möglichst früh ein, auch wenn einzelne Nachweise noch fehlen. So geht keine mögliche Förderung für bereits vergangene Monate verloren.
BAB, Kindergeld und weitere Hilfen
Bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung kann BAB als monatlicher Zuschuss infrage kommen. Dabei berücksichtigt die Agentur für Arbeit unter anderem die Ausbildungsvergütung und bestimmte Einkommen in der Familie. BAB muss nicht zurückgezahlt werden. Auch hier zählt der Antragsmonat für den Beginn der Förderung.
Bei einer schulischen Ausbildung sollten die Eltern außerdem prüfen, ob sie Kindergeld erhalten können. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen während der Ausbildung oder des Schulbesuchs bis zum 25. Geburtstag des Kindes Kindergeld erhalten. Das Kindergeld ist eine Leistung an die Eltern und nicht automatisch eine direkte Zahlung an die Schülerin oder den Schüler.
Wohngeld oder zusätzliche Leistungen vom Jobcenter ersetzen BAföG nicht automatisch, wenn der Antrag abgelehnt wird. Die Anspruchsvoraussetzungen hängen vom Einzelfall ab. Bei einer besonderen finanziellen Notlage sollte die zuständige Wohngeldbehörde beziehungsweise das Jobcenter prüfen, ob eine Leistung infrage kommt.
KfW-Bildungskredit für die Schlussphase
Der Bildungskredit der KfW ist ein Darlehen für bestimmte Auszubildende und Schüler. Für Schüler gelten enge Voraussetzungen: Sie müssen unter anderem volljährig und höchstens 35 Jahre alt sein, eine Vollzeitausbildung an einer BAföG-anerkannten Schule besuchen und sich in den letzten 24 Monaten der Ausbildung befinden. Außerdem müssen sie bereits einen Berufsabschluss haben oder ihn mit der aktuellen schulischen Ausbildung erwerben. Eine reine Teilzeitausbildung ist nicht förderfähig.
Die KfW zahlt monatlich 100, 200 oder 300 Euro aus, höchstens zwei Jahre lang. Die Rückzahlung beginnt laut den KfW-Bedingungen vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Die monatliche Rate aus Zins und Tilgung beträgt 120 Euro, Sondertilgungen sind kostenfrei.
Der Kredit ist einkommens- und sicherheitenunabhängig und lässt sich mit BAföG kombinieren. Trotzdem muss das geliehene Geld zurückgezahlt werden. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich anhand des Sechs-Monats-Euribor zuzüglich eines Aufschlags von einem Prozent festgelegt. Prüft vor dem Antrag die aktuellen Konditionen und berücksichtigt, dass sich die spätere Belastung durch den variablen Zinssatz ändern kann.
Private Kredite sorgfältig vergleichen
Ein privater Ratenkredit kann eine berechnete Finanzierungslücke schließen. Die Kreditkonditionen hängen bei Schülern vom Einzelfall ab, und die Rückzahlung belastet das spätere Einkommen.
Vergleicht neben der Monatsrate den effektiven Jahreszins, also die jährlichen Kreditkosten einschließlich bestimmter Gebühren, und den Gesamtbetrag, den ihr zurückzahlen müsst. Eine längere Laufzeit senkt zwar häufig die Monatsrate, verlängert aber die Rückzahlung. Bei einem variablen Zinssatz kann sich die Belastung zudem ändern.
Prüft auch, ob eine Restschuldversicherung angeboten wird. Sie kann den Kredit verteuern; wenn ihre Kosten mitfinanziert werden, fallen darauf ebenfalls Zinsen an. Klärt vor der Unterschrift, ob Sondertilgungen möglich sind und welche Kosten bei einer vorzeitigen Rückzahlung entstehen können.
Kredit, Haftung und Unterhalt
Bei Minderjährigen gelten besondere Regeln für Kreditverträge. Die Zustimmung der Eltern allein reicht für ein Kreditgeschäft nicht aus; zusätzlich ist eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich. Minderjährige sollten daher keinen Kreditvertrag als einfache Überbrückung einplanen.
Unterschreiben Eltern den Kredit selbst oder übernehmen sie eine Bürgschaft, können sie dafür persönlich haften. Vorher sollte klar sein, wer die Raten zahlt und was passiert, wenn das Ausbildungs- oder spätere Einkommen dafür nicht reicht. Eltern können grundsätzlich zum Unterhalt während der ersten Ausbildung verpflichtet sein. Wie weit diese Pflicht im Einzelfall reicht, hängt jedoch von den persönlichen Umständen ab und bedeutet nicht automatisch, dass sie sämtliche Kosten oder einen Kredit übernehmen müssen.
Berechnet gemeinsam die tatsächliche Lücke, indem ihr die sicheren Einnahmen den notwendigen Ausgaben gegenüberstellt. Berücksichtigt dabei die Kosten für Ausbildung und Fahrt sowie für Wohnen und Lebensunterhalt. Plant nur den Betrag als Kredit ein, der danach wirklich fehlt.
Förderung zuerst, Kredit danach
- Klärt, ob die Ausbildung schulisch oder betrieblich ist und ob die Schule für die Förderung anerkannt wird.
- Beantragt Schüler-BAföG oder prüft bei einer betrieblichen Ausbildung BAB, sobald der Bedarf absehbar ist.
- Prüft Kindergeld und fragt bei besonderen Notlagen die zuständige Behörde nach möglichen weiteren Hilfen.
- Berechnet die verbleibende Finanzierungslücke und prüft erst dann den KfW-Bildungskredit oder private Angebote.
































